In Foren wird immer wieder nachgefragt ob sich die Prämien verändern wenn man eine Gasanlage ins Fahrzeug einbaut. Leider kann die Frage nicht einfach beantwortet werden, da die diversen Versicherungsunternhemen unterschiedlich damit umgehen. Betroffen ist sicherlich auch nur der Kaskoschutz, denn sollte die Haftpflicht greifen ist der Schaden ja immer beim Umfallgegner.
Mein Audi A4 (B5) hat auch einen Teilkaskoschutz. Der Beitrag dafür hat sich durch den Einbau welcher rund 2'000 Euro gekostet hat nicht verändert.
Nachdem ich bereits vor einigen Tagen per E-Mail informiert wurde, kam nun auch noch ein Brief der Versicherung an. Die kurze Antwort ist auch auf dem Bild links zu sehen.
Zugeschickt habe ich die folgenden eingescannten Unterlagen: Die Rechnung für die Umrüstung sowie die aktuellen Papiere mit der eingetragenen Gasanlage.
Bei anderen Versicherungen könnte das anders aussehen. Also in jedem Fall die Umrüstung auch der Versicherung mitteilen.
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